● ● ● TÜV / AU ● ● ●
Wenn das eigene Fahrzeug zur HU/AU muss, dann ist damit die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung
(kurz HU - umgangssprachlich TÜV genannt) gemeint.
In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Der Grund für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).
Von wem wird die Hauptuntersuchung* durchgeführt?
Die Hauptuntersuchung* wird nur von amtlich anerkannten Prüforganisationen wie beispielsweise dem TÜV durchgeführt.
Die Abgasuntersuchung (AU) seit 1. Januar 2018
Am Ende hat sich die Politik über alle fachlichen Bedenken hinweggesetzt: Seit 1. Januar 2018 wird die verbindliche Endrohrmessung für alle AU-pflichtigen Fahr-zeuge wieder eingeführt. Damit solle laut Bundesverkehrsministerium „die Realitätsnähe der Abgasuntersuchung (AU) weiter erhöht werden und die Fehlerquote gering gehalten werden“.
Weitere Schritte sind die Absenkung der Sollwerte für Kraftfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 6/VI ab 1. Januar 2019 und die Einführung der Partikelanzahlmessung für Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor ab 1. Januar 2021.
Nach Einschätzung des ADAC sind diese Änderungen nicht geeignet, die Luftqualität entscheidend zu verbessern, sondern führen vor allem zu einer Mehrbelastung der deutschen Fahrzeughalter.
HU-Frist überzogen?
Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführungsfrist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss allerdings eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die „normale“ HU.
Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette; Überziehen kann in fast doppelt so teuer werden, denn es droht neben dem erhöhten Prüfentgelt ein Verwarnungs- oder Bußgeld.
